loader image

Bereich Italienische Staatsbürgerschaft

GIOCA MEGLIO

Die Anerkennung der italienischen Staatsangehörigkeit setzt voraus, dass der Betroffene nachweist, dass seine Verwandten in gerader aufsteigender Linie die italienische Staatsangehörigkeit ohne Unterbrechung beibehalten haben.

Wer hat Zugang zur italienischen Staatsbürgerschaft?

Alle Personen, die durch Abstammung, Einbürgerung und Heirat mit einem Bürger Zugang dazu haben.

Die italienische Staatsangehörigkeit beruht auf dem “ius sanguinis”-Prinzip, wonach das Kind eines italienischen Vaters oder einer italienischen Mutter ein Italiener ist;

  • Nach väterlicher Linie: Die Staatsangehörigkeit wird ohne generationsübergreifende Begrenzung vom Vater auf den Sohn übertragen.
  • Durch mütterliche Linie: Die Übertragung der Staatsangehörigkeit ist nur für Kinder möglich, die nach dem 1. Januar 1948 (Zeitpunkt des Inkrafttretens der italienischen Verfassung) geboren wurden.

Generationssprünge sind in beiden Fällen nicht zulässig.

Wenn die Tochter oder das Kind der ersten Frau in der Abstammungslinie vor dem 1.1.1948 geboren wurde, dann muss die Anerkennung der Staatsbürgerschaft durch ein Gerichtsverfahren vor den italienischen Gerichten in Rom beantragt werden. Diese Formalität kann nur von Rechtsanwälten in Italien durchgeführt werden, sobald das Gerichtsurteil vorliegt und dann die Anerkennung der Staatsbürgerschaft erfolgt.

Die Einbürgerung ist der rechtliche Akt, durch den einem Ausländer das Staatsbürgerschaftsrecht gewährt wird. Nach dem Gesetz vom 5. Februar 1991 kann die italienische Staatsangehörigkeit auch Ausländern gewährt werden, die sich rechtmäßig in Italien aufgehalten haben.

Der ausländische oder staatenlose Ehegatte eines italienischen Staatsbürgers kann die italienische Staatsangehörigkeit erwerben, wenn er nach der Eheschließung mindestens zwei (2) Jahre oder drei (3) Jahre nach der Eheschließung rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Republik gewohnt hat. Der italienische Staatsbürger muss außerdem im Register der italienischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland (AIRE) eingetragen sein. Darüber hinaus muss der Ehegatte, der die Staatsbürgerschaft beantragt, ein Niveau B1 in Italienisch gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen haben.

Wo kann man die Staatsbürgerschaft beantragen?

In jedem italienischen Konsulat oder in Italien.

  • Staatsbürgerschaft über das Konsulat: Man muss mindestens 12 Monate Aufenthalt haben, außerdem muss man ein aktuelles Ticket für eine Dienstleistung (Telefon, Strom, Internet usw.) auf den Namen der Person vorlegen, die das Formular einreicht.
  • Staatsbürgerschaft in Italien: Die betreffende Person muss einen legalen Aufenthalt nachweisen, sei es durch ein Studienvisum, ein Arbeitsvisum, ein Touristenvisum (90 Tage innerhalb der Europäischen Gemeinschaft) oder ein anderes gültiges Visum. Folgende Schritte sind durchzuführen:

Eine Erklärung über die Anwesenheit bei der Quästur abgeben.

Bearbeitung der Steuergesetzgebung.

Unterzeichnung eines Mietvertrags oder Überlassung von Wohnraum durch eine autorisierte Person, entweder in einer der beiden oben beschriebenen Formen an die entsprechende comune gehen, um sich als rechtmäßigen Wohnsitz zu melden.

Nach der Entlassung in der comune wird die „vigile comunale“ bestätigt, dass die Person tatsächlich an dem von ihr angegebenen Wohnsitz wohnt, sobald alles überprüft ist, wird sie als Bewohner dieser comune gemeldet.

Vorlage der Unterlagen im ” ufficio cittadinanza” dieser Gemeinde. (Vorsicht: einige comunes haben in der Regel Schicht-Reservierungs-System, andere ist nach der Reihenfolge der Ankunft).

In jedem italienischen Konsulat oder in Italien.

Staatsbürgerschaft über das Konsulat: Man muss mindestens 12 Monate Aufenthalt haben, außerdem muss man ein aktuelles Ticket für eine Dienstleistung (Telefon, Strom, Internet usw.) auf den Namen der Person vorlegen, die das Formular einreicht.
Staatsbürgerschaft in Italien: Die betreffende Person muss einen legalen Aufenthalt nachweisen, sei es durch ein Studienvisum, ein Arbeitsvisum, ein Touristenvisum (90 Tage innerhalb der Europäischen Gemeinschaft) oder ein anderes gültiges Visum. Folgende Schritte sind durchzuführen:

Eine Erklärung über die Anwesenheit bei der Quästur abgeben.

Bearbeitung der Steuergesetzgebung.

Unterzeichnung eines Mietvertrags oder Überlassung von Wohnraum durch eine autorisierte Person, entweder in einer der beiden oben beschriebenen Formen an die entsprechende comune gehen, um sich als rechtmäßigen Wohnsitz zu melden.

Nach der Entlassung in der comune wird die „vigile comunale“ bestätigt, dass die Person tatsächlich an dem von ihr angegebenen Wohnsitz wohnt, sobald alles überprüft ist, wird sie als Bewohner dieser comune gemeldet.

Vorlage der Unterlagen im ” ufficio cittadinanza” dieser Gemeinde. (Vorsicht: einige comunes haben in der Regel Schicht-Reservierungs-System, andere ist nach der Reihenfolge der Ankunft).

Wenn die Unterlagen in Italien vorgelegt werden, müssen sie die Apostille von Den Haag tragen, nicht so, wenn sie in den italienischen Konsulaten vorgelegt werden.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Herkunftsmitglied (in Italien geborener in aufsteigender Linie):

Geburtsurkunde, Original mit Angabe der Vaterschaft und Mutterschaft, mit Stempel und Unterschrift des Beamten.

Heiratsurkunde, wenn die Personen in Argentinien verheiratet sind (wenn der Familienangehörige in Italien verheiratet ist und keine Kopie der Heiratsurkunde vorliegt, müssen Sie zumindest Ort und Datum der Eheschließung kennen);

Sterbeurkunde (falls verstorben) oder gültiger Personalausweis;
Bescheinigung der Nationalen Wahlkammer: Es handelt sich um eine Bescheinigung, die bescheinigt, ob (und wann) der italienische Verwandte die argentinische Staatsbürgerschaft erworben hat.

• Die Bescheinigung muss alle Namen in italienischer und kastilischer Sprache (z.B. Giovanni Battista/Jan Bautista) und alle Änderungen enthalten, die der Vor- und/oder Nachname im Laufe der Zeit erfahren hat, die aus den Personenstandsurkunden hervorgehen (z.B. Callegar/Calegari; Eristo/Evaristo). Fällt die Bescheinigung positiv aus, muss sie das Datum der „Eidesleistung“ oder das Datum der „Ausstellung der Staatsbürgerschaftskarte“ enthalten.

In Ermangelung dieser Angaben ist die Vorlage des „Einbürgerungsurteils“ unerlässlich, ohne das auf Anweisung des Innenministeriums die Anerkennung der Staatsangehörigkeit nicht möglich ist.
Diese Urteile können bei folgenden lokalen staatlichen Stellen registriert werden:
• Generalarchiv der Gerichte und/oder Gerichtspalast;
• Archiv der argentinischen Armee
• Archiv des argentinischen Generalstabs

• Geburtsurkunde
• Heiratsurkunde (falls verheiratet)
• Sterbeurkunde (falls verstorben) oder gültiger Personalausweis

Unsere Dienstleistungen

1. Umfassende Beratung, detaillierte Erläuterung der einzelnen Schritte auf dem Weg zur italienischen Staatsbürgerschaft.
2. Sammlung von Daten, um sie zu organisieren und die entsprechenden Stammbäume zu erstellen.
3. Suche und Kontrolle aller notwendigen Unterlagen für die Erstellung des Ordners.
4. Übersetzung, Stempeln, Beglaubigung der relevanten Dokumente.
5. Einreichung der Klage, für den Fall der Staatsbürgerschaft auf dem gerichtlichen Weg, Teilnahme an Anhörungen bis zur Urteilsverkündung durch unsere Rechtsanwälte in Italien.
6. Begleitservice nach Italien für die Vorlage der Staatsbürgerschaft, falls erforderlich.
7. Prozess in Italien wegen Unmöglichkeit, in italienischen Konsulaten in Argentinien zu arbeiten und Prozess auf mütterlichem Wege.

Wichtig: Wir verwalten keine Schichten in den Konsulaten oder in den Gemeinden, die Formalitäten sind persönlich und unterliegen den von den italienischen Behörden auferlegten Regeln.

1. Umfassende Beratung, detaillierte Erläuterung der einzelnen Schritte auf dem Weg zur italienischen Staatsbürgerschaft.
2. Sammlung von Daten, um sie zu organisieren und die entsprechenden Stammbäume zu erstellen.
3. Suche und Kontrolle aller notwendigen Unterlagen für die Erstellung des Ordners.
4. Übersetzung, Stempeln, Beglaubigung der relevanten Dokumente.
5. Einreichung der Klage, für den Fall der Staatsbürgerschaft auf dem gerichtlichen Weg, Teilnahme an Anhörungen bis zur Urteilsverkündung durch unsere Rechtsanwälte in Italien.
6. Begleitservice nach Italien für die Vorlage der Staatsbürgerschaft, falls erforderlich.
7. Prozess in Italien wegen Unmöglichkeit, in italienischen Konsulaten in Argentinien zu arbeiten und Prozess auf mütterlichem Wege.

Wichtig: Wir verwalten keine Schichten in den Konsulaten oder in den Gemeinden, die Formalitäten sind persönlich und unterliegen den von den italienischen Behörden auferlegten Regeln.

Start typing and press Enter to search

Shopping Cart

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.